Am Bahndamm 1 - 90571 Schwaig
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Energieausweis

Seit dem 1. Mai 2014 muss der Energieausweis für eine Immobilie, welche vermietet oder verkauft wird, vorgezeigt oder sichtbar ausgehängt werden. Bei Immobilienanzeigen müssen Art des Ausweises, Energiekennwert, Energieträger und ob der Energieverbrauch für Warmwasser enthalten ist oder nicht, angegeben werden. Kommt es zu einem Miet- oder Kaufvertragsabschluss bekommt der Mieter/Käufer eine Kopie des Energieausweises ausgehändigt. Dieser bietet objektive und verlässliche Angaben über den Energiebedarf von Gebäuden. Ziel ist es einerseits, die Verbraucher unabhängig über den Energieverbrauch zu informieren, andererseits soll mit Hilfe des Energieausweises die Energie-Effizienz von Gebäuden gesteigert werden.