Am Bahndamm 1 - 90571 Schwaig
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Energieausweis

Seit dem 1. Mai 2014 muss der Energieausweis für eine Immobilie, welche vermietet oder verkauft wird, vorgezeigt oder sichtbar ausgehängt werden. Bei Immobilienanzeigen müssen Art des Ausweises, Energiekennwert, Energieträger und ob der Energieverbrauch für Warmwasser enthalten ist oder nicht, angegeben werden.

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